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- 26.11.2021 - COVID-19

26.11.2021 - COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der Walliser Kantonsverwaltung

info                    26. November 2021

COVID-19

Informationen an die Mitarbeitenden der Walliser Kantonsverwaltung

Staatsratentscheid

Angesichts der Verschlechterung der Gesundheitssituation ist es unerlässlich, sehr wachsam zu sein und die Gesundheit aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Aus diesem Grund hat der Staatsrat entschieden, ab dem 29. November 2021 verschiedene Massnahmen einzuführen (Entscheid kann auf der Intranetseite der DPM heruntergeladen werden). Im Folgenden teilen wir Ihnen weitere Informationen mit.

Ausserordentliche Telearbeit

Ihre Dienstchefin oder Ihr Dienstchef wird Sie darüber informieren, inwieweit und in welcher Form die ausserordentliche Telearbeit in Folge der sanitarischen Lage in Ihrer Dienststelle wiedereingeführt werden wird.

Für den Fall, dass Sie wieder ausserordentliche Telearbeit leisten werden, ist der Fernzugriff technisch gesehen weiterhin möglich und es muss kein Antrag auf ausserordentliche Telearbeit gestellt werden. Dies gilt sowohl für die jene Mitarbeitenden, welche in den letzten Monaten bereits ausserordentliche oder ordentliche Telearbeit leisteten, als auch für diejenigen, die bisher noch nie Telearbeit geleistet haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Intranetseite der KDI.

Für Mitarbeitenden, die mit einem Laptop von Seiten des Arbeitgebers ausgestattet sind, verlangt die KDI, dass der Fernzugriff über diese Hardware (die jeweils nach Hause mitgenommen werden soll) und nicht über einen privaten Computer erfolgt.

Organisations- und Führungsmassnahmen

Die folgenden Massnahmen werden weiterhin empfohlen:

a)     Nutzen Sie soweit und oft als möglich Telefonkonferenzenund Videokonferenzen und halten sie Sitzungen möglichst virtuell ab.

b)    Vermeiden Sie nicht zwingende Versammlungen/Sitzungen in Präsenzform. Es wird empfohlen, nur die unerlässlichen Sitzungen in Präsenzform zu halten und tragen Sie und die Sitzungsteilnehmer eine Maske.

c)     Veranstaltungen: Um die Ansteckungsgefahr des Staatspersonals zu verringern, wird ihnen empfohlen, grössere Menschenansammlungen zu meiden.

Hygiene- Massnahmen

Der Staatsrat beauftragt die Dienststellen, die Empfehlungen und Präventionsmassnahmen strikt anzuwenden, insbesondere diejenigen, die von den eidgenössischen und kantonalen Behörden mitgeteilt und von der Dienststelle für Personalmanagement an die Dienststellen weitergeleitet werden.

Die folgenden Hygienemassnahmen werden weiterhin empfohlen:

a)  Anbringen der Empfehlungen des BAG im Zusammenhang mit COVID 19 im Eingangsbereich der Dienststellen.

b)   Verwendung Sie regelmässig die Hand-Desinfektionsmittel, die von allen Dienststellen den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.

c)   Verzichten Sie auf Händeschütteln undUmarmungen zwischen den Ihnen oder mit Besuchern/Kunden.

d)  Begrenzen Sie die Kontakte mit Tür- und Fenstergriffendurch Blockieren der Bürotüren und der zweiten Eingangstür in geöffneter Position, falls dies möglich ist.

e)   Wann immer es möglich ist, sollten Sie einander gegenüberstehenden Büroarbeitsplätze oder die Stühle in den Besprechungsräumen oder den einzelnen Sitzungsräumen voneinander entfernt positionieren.

f)    Seien Sie um regelmässiges und systematisches Lüften der Räumlichkeiten nach unabdinglich notwendigen Sitzungen besorgt.

Maskenpflicht

Ein Maskenpflicht gilt, wenn der Abstand von 1,5 m zwischen Personen in geschlossenen Räumen, insbesondere in Büros und Fahrzeugen, nicht eingehalten wird.

Zu ergreifendes Verhalten

Bei Auftreten von Symptomen oder Kontakt mit einer infizierten Person wird jede betroffene Person aufgefordert, den «Corona-Check» durchzuführen und die angegebenen Empfehlungen zu befolgen:

https://check.ofsp-coronavirus.ch/screening

Impfung und Auffrischimpfung

Der Staatsrat ermutigt das Personal der Kantonsverwaltung, sich Impfen zu lassen und so bald wie möglich von der Auffrischimpfung (Booster)gemäss den von den eidgenössischen und kantonalen Gesundheitsbehörden festgelegten Bedingungen zu profitieren.

Momentan ist die Auffrischimpfung für Personen möglich, die mit einem in der Schweiz anerkannten mRNA-Impfstoff - Comirnaty (Pfizer/BioNTech) oder Spikevax (Moderna) - geimpft wurden, und wird insbesondere für Besonders gefährdete Personen mit chronischen Krankheiten mit dem höchsten Risiko empfohlen.

Um über vollständige und aktuelle Informationen zu verfügen, laden wir Sie ein, die Websitehttps://www.vs.ch/web/coronavirus zu besuchen.

Eventuelle Fragen

1.   Ihre Fragen richten Sie bitte zunächst an Ihren Vorgesetzten und den HR-Verantwortlichen Ihrer Dienststelle.

2.   Die FAQ "Pandemie bei der Kantonsverwaltung" auf der Intranetseite der DPM wird regelmässig aktualisiert und mit den am häufigsten gestellten Fragen ergänzt.

Beste Grüsse

 

Gilbert Briand

Dienstchef

Dienststelle für Personalmanagement

 

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