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Statuten
- 4. FINANZEN

4. FINANZEN

Einnahmen (Art. 22)

Die Einnahmen des Verbandes bestehen aus :

  1. den Jahresbeitragen ;
  2. dem Vermögensertrag ;
  3. Gaben und Zuwendungen.

Art. 23 Jahresrechnung

Die Jahresrechnung wird auf den 31. Dezember abgeschlossen.

Art. 24 Haftung

Der Verband haftet ausschliesslich mit seinem Verbandsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Verband des Personals
des Staats Wallis  

  
Postfach 92  
1951 Sitten
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