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Inkrafttreten des neuen Personalgesetzes auf den 1. Juli 2011

Wir informieren Sie, dass der Staatsrat am 22. Juni 2011 das Inkfrafttreten des neuen Personalgesetzes auf den 1. Juli 2011 festgelegt hat. Die Hauptzielsetzung dieses Gesetzes besteht darin, die Attraktivität, die Konkurrenzfähigkeit und den sozialen Charakter des Staates Wallis als Arbeitgeber zu verbessern sowie die Motivation und die Leistungen seiner Mitarbeiter zu verstärken.

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