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Name (Art. 1)
Statuten
- 1. NAME, ZWECK UND SITZ1. NAME, ZWECK UND SITZ
Der Verband des Personals des Staats Wallis (VPeWAL) ist ein Verein im Sinne Von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verband ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Sitz
Art. 3 Zweck
Er bezweckt- die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder zu gewährleisten und vertreten ;
- sich für seine Mitglieder bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Statuts als Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes einzusetzen;
- die Probleme der Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung zu prüfen und Lösungen zu suchen und vorzuschlagen;
- nötigenfalls mit anderen gleichartigen kantonalen oder schweizerischen Vereinigungen zusammenzuarbeiten.