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Ausübung eines öffentlichen Amtes
Zu diesem Zweck muss der Angestellte, der für ein öffentliches Amt kandidieren will, den Staatsrat schriftlich über seine Absichten benachrichtigen. Dieser nimmt diesbezüglich Kenntnis und informiert den Angestellten über eine mögliche Unvereinbarkeit und macht ihn auf die daraus folgenden Konsequenzen aufmerksam.
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News
- News DPO 12 (2012)News DPO 12 (2012)
Diesen Herbst finden erneut die Burger- sowie Gemeindewahlen für die Legislaturperiode 2013 – 2016 statt.
Zu diesem Zweck muss der Angestellte, der für ein öffentliches Amt kandidieren will, den Staatsrat schriftlich über seine Absichten benachrichtigen. Dieser nimmt diesbezüglich Kenntnis und informiert den Angestellten über eine mögliche Unvereinbarkeit und macht ihn auf die daraus folgenden Konsequenzen aufmerksam.
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