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Lohnpolitik 2015
News
- News DPM 3 (2015)News DPM 3 (2015)
1. Information zur Lohnpolitik 2015
- Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) / Der Kanton hält an den bisherigen Gehältern fest
Das Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis sieht vor, dass die Löhne einmal pro Jahr am 1. Januar aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise vom letztjährigen Dezember der Teuerung angepasst werden. Angesichts des Rückgangs des Indexes von 98.9 auf 98.6 Punkte entschied der Staatsrat, die Lohnpolitik der letzten Jahre beizubehalten und die Löhne seiner Angestellten auf dem Lohnniveau 2014 zu belassen.
- Die individuelle Erhöhung, die Erfahrungsanteile und die Leistungsprämie für das Jahr 2015 sowie die Erfahrungsanteile der Lehrpersonen für das Schuljahr 2015/2016 werden integral gewährt.
- Die Lohntabellen für das Jahr 2015 sind auf der Internetseite des Staates Wallis www.vs.ch (Stellenausschreibungen) abrufbar.
2. Informationen zur Lohnauszahlung 2015
- Lohnauszahlungsdaten:
29. Januar, 26. Februar, 26. März, 29. April, 28. Mai, 29. Juni, 29. Juli, 27. August, 29. September, 29. Oktober, 26. November, 17. Dezember 2015.
- Die Leistungsprämie wird wie bis anhin je zur Hälfte im Januar und im Juni ausbezahlt.
3. Sozialversicherungsbeiträge 2015
- Die AHV/IV/EO-Beitragssätze bleiben unverändert: (5.15% Arbeitgeber, 5.15% Arbeitnehmer). Zusätzlich bezahlt der Arbeitgeber die Verwaltungskosten.
- Arbeitslosenversicherung: Die für die ALV (paritätisch 1.1%) und den ALV-Solidaritätsteil (paritätisch 0.50%) angewandten Beitragssätze bleiben unverändert.
- Der Arbeitgeberbeitrag an die Familienzulagekasse hat sich geändert: neu 3.1% für den Arbeitgeber (vorher 3.2%) und wie bis anhin 0.3% für den Arbeitnehmer.
4. Krankentaggeldversicherung
Zur Erinnerung, das Recht auf Besoldung bei Krankheit wird wie folgt geregelt: Im 1. Dienstjahr 6 Monate, während dem 2. Dienstjahr 8 Monate, während dem 3. Dienstjahr 12 Monate und ab dem 4. Dienstjahr 13.5 Monate. Es wird empfohlen, mit einem privaten Krankenversicherer Kontakt aufzunehmen, um abzuklären ob der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung sinnvoll ist. Die Mitarbeitenden mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von einem Jahr oder kürzer sind während der Hälfte der Anstellungsdauer versichert.
Departement für Finanzen und Institutionen
Dienststelle für Personalmanagement