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News DPM 4 (2015)

Finanzielle Beteiligung des Staates Wallis an den Kinderbetreuungskosten seines Personals

Wir informieren Sie über die Leistung der Unterstützungs- und Förderungspolitik bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. An seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 hat der Staatsrat beschlossen, sich im 2015 an den im Jahr 2014 entstandenen Kinderbetreuungskosten des Personals zu beteiligen.

Infolge der aktuell schwierigen finanziellen Situation und den diesbezüglichen Massnahmen hat der Staatsrat entschieden, diese Dienstleistung ab dem 1. Januar 2016 zu suspendieren. Dies tritt für alle im Jahr 2015 entstandenen Kinderbetreuungskosten in Kraft und gilt bis zur Aufhebung durch den Staatsrat.

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Was muss man tun, um in den Genuss der Beteiligung zu kommen?

  1. Im Intranet des Kantons Wallis finden Sie unter den Richtlinien bezüglich der finanziellen Beteiligung des Staates Wallis an den Kinderbetreuungskosten seines Personals vom 22.06.2011 alle wichtigen Informationen: Intranet / Dienststelle für Personalmanagement / Für alle / Gleichstellung / Finanzielle Unterstützung an den Kinderbetreuungskosten

  2. In der Beilage sowie im Intranet finden Sie ebenfalls das Antragsformular für die Rückerstattung. Bitte füllen Sie dieses aus und schicken Sie es bis zum 31. März 2015 an uns zurück: Intranet / Dienststelle für Personalmanagement / Für alle / Gleichstellung / Finanzielle Unterstützung an den Kinderbetreuungskosten

Wir weisen Sie darauf hin, dass das auszufüllende Rückerstattungsformular dasjenige vom Jahr 2015 sein muss.

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