>> Sie sind hier - Veröffentlichungen -
News
- 03.07.2020 - Lockerungen zu COVID-19

03.07.2020 - Lockerungen zu COVID-19

Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln

info

3. Juli 2020

 

Informationen an die Mitarbeitenden der Walliser Kantonsverwaltung bezüglich den Lockerungen zu COVID-19

 

Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 beschlossen, dass das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020 in der ganzen Schweiz obligatorisch ist.

Dieser Entscheid des Bundesrates bedarf einer näheren Erläuterung betreffend die kantonale Verwaltung, weshalb wir Ihnen nachfolgend die notwendigen Informationen zukommen lassen. Die folgenden Grundsätze gelten für das Personal der Kantonsverwaltung:

  • Der Weg von zu Hause an den Arbeitsplatz ist Sache des Mitarbeiters. Die Mitarbeitenden folgen dem Entscheid des Bundesrates und statten sich mit eigenen Masken auf eigene Kosten aus.
  • Bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Aussendienst) stellt Ihre Dienststelle Hygienemasken zur Verfügung. Falls nötig, können Sie sich direkt an Ihren Dienstchef wenden.

 

Hygienemassnahmen und das Tragen von Schutzmasken

Angesichts der steigenden Coronafälle in den letzten Tagen in der Schweiz, bitten wir Sie, weiterhin die vom Bund empfohlenen Hygienemassnahmen anzuwenden.

Das Händewaschen mit Seife und Wasser oder mit Desinfektionsmittel ist nach wie vor eine wichtige Massnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

Um Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie optimal zu schützen, empfehlen wir Ihnen, auch die empfohlenen Abstände und andere Schutzmassnahmen (Plexiglas, Masken, etc.) einzuhalten.

Risikogebiete

Um eine zweite Welle zu vermeiden, hat der Bund eine Liste der gefährdeten Regionen festgelegt. Personen, die aus diesen Regionen in die Schweiz einreisen, müssen sich selbst unter Quarantäne stellen. Die Liste wird auf der Website des Bundes regelmässig aktualisiert.

Die kantonale Verwaltung zählt auf Ihre persönliche Verantwortung sowie auf Ihre Solidarität. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, nicht in diese Risikogebiete zu reisen, um zu vermeiden, dass Sie sich bei Ihrer Rückkehr in die obligatorische Quarantäne begeben müssen.

 

Eventuelle Fragen

1. Ihre Fragen richten Sie bitte zunächst an Ihren Vorgesetzten und den HR-Verantwortlichen Ihrer Dienststelle.

2. Die FAQ "Pandemie bei der Kantonsverwaltung" auf der Intranetseite der DPM wird regelmässig aktualisiert und mit den am häufigsten gestellten Fragen ergänzt.

 

Beste Grüsse

Gilbert Briand

Dienstchef

Dienststelle für Personalmanagement

News
Aucune news pour le moment
Archiv 2023  2022  2021  2020  2019  2018  2017  2016  2015  2014  2013  2012  2011  2010
Verband des Personals
des Staats Wallis  

  
Postfach 92  
1951 Sitten
Indem Sie die Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Nutzererfahrung zu verbessern und Besucherstatistiken zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Hinweise lesen ok