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- 15.03.2020 - Coronavirus

15.03.2020 - Coronavirus

Informationen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten wie das Corona-Virus (COVID-19)
Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung

 info

15. März 2020

Der Staatsrat hat am 15. März 2020 erneut über verschiedene Massnahmen entschieden, und wir teilen Ihnen hiermit den neuen Entscheid (siehe Anhang) bzw. weitere Informationen und Empfehlungen, die Sie betreffen, mit.

Wir verzichten darauf, jeden Punkt des Staatsratsentscheides vom 15. März 2020, den wir Sie bitten, sorgfältig zu lesen, zu wiederholen, und konzentrieren uns auf die wesentlichen Elemente, die zusätzliche Informationen erfordern.

Hygiene- und Verhaltensregeln, organisatorische und rechtliche Massnahmen

• Respektieren und befolgen Sie weiterhin die vom Bund und vom Kanton empfohlenen Hygieneregeln.

• Die am 09.03.2020 mitgeteilten organisatorischen und rechtlichen Massnahmen (Arztzeugnis, Telearbeit, Verzicht auf nicht-zwingende Sitzungen etc.) bleiben anwendbar.

 

Interne Schulungen/Kurse

• Alle internen Schulungen/Kurse in der Kantonsverwaltung sind abgesagt. Eine persönliche Abmeldung von den Kursen ist nicht notwendig, die Annulation erfolgt automatisch.

 

Ausserordentliche Telearbeit

• Die ausserordentliche Telearbeit wird erweitert und gefördert, um das Funktionieren des Staates Wallis zu gewährleisten.

 

Informationen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten wie das Corona-Virus (COVID-19)

Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung

Empfänger dieser Personalinformation:

- Departementsvorsteher, Dienstchefs sowie Stellvertretung

- HR-Verantwortliche

- Alle Mitarbeitende der Kantonsverwaltung

- HEP

- Direktoren der Ausgleichskasse, der Kantonalen IV-Stelle und der Arbeitslosenkasse

 

 

a. Wenn Sie mit einer bestätigten, infizierten Person engen Kontakt hatten (Abstand von weniger als 2 Metern während mehr als 15 Minuten):

 

 

Verhalten im Falle einer COVID-Infektion-19

Für den Fall, dass Sie, Ihr privates oder berufliches Umfeld oder eine Person mit COVID-19 infiziert sind, empfiehlt der Kantonsarzt, die folgenden Anweisungen des BAG zu befolgen (Quelle: Website des BAG, 12.03.2020) :

Was müssen Sie tun, wenn Sie mit einer mit dem neuen Coronavirus infizierten Person Kontakt hatten?

- Wenn Sie nicht im selben Haushalt leben und keine intimen Beziehungen hatten, sollten Sie Ihre Gesundheit überwachen und auf Symptome achten. Es ist auch ratsam, den Kontakt mit schutzbedürftigen Personen zu vermeiden.

- Wenn Sie mit einer infizierten Person im selben Haushalt wohnen oder intim waren: Bleiben Sie während fünf Tagen zu Hause in Quarantäne (siehe Seite «Selbst- Isolierung und Selbst-Quarantäne » sowie die Anweisungen «Wenn infiziert und zu Hause isoliert» und «Selbst-Quarantäne»). Beobachten Sie, ob sich Krankheitssymptome (Fieber und Husten) entwickeln. Gehen Sie vor wie oben beschrieben.

b. In allen anderen Fällen (keinen direkten Kontakt oder keinen bekannten Kontakt)

- Sie haben keine Krankheitssymptome (Fieber und Husten): beobachten Sie, ob sich Krankheitssymptome entwickeln.

- Sie haben leichte Krankheitssymptome (Fieber und Husten): Bleiben Sie isoliert zu Hause, bis die Symptome abklingen und warten Sie danach 24 Stunden, bis Sie wieder in die Öffentlichkeit gehen (siehe Seite «Selbst-Isolierung und Selbst-Quarantäne» sowie die Anweisungen «Selbst-Isolierung»).

- Ihre Krankheitssymptome werden stärker (hohes Fieber, Atembeschwerden oder Atemnot) oder sie haben eine Vorerkrankung und sind deshalb besonders gefährdet: Rufen Sie eine Ärztin/einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung an. Diese entscheiden, ob eine medizinische Abklärung durchgeführt werden muss, oder ob es ausreicht, wenn Sie weiterhin zu Hause in Isolation bleiben (siehe Seite «Selbst- Isolierung und Selbst-Quarantäne» sowie die Anweisungen «Selbst-Isolierung»).

 

Wenden Sie sich in jedem Fall sofort an Ihren Dienstchef, der mit Ihnen die nächsten Schritte in beruflicher Hinsicht festlegen wird.

In dieser ausserordentlichen Pandemie-Situation bittet Ihr Arbeitgeber Sie, ein hohes Mass an Flexibilität und Solidarität zu zeigen.

Für alle anderen Fragen wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten oder an die folgenden Intranet- /Internetseiten: Intranet der Dienststelle für Personalmanagement (FAQ verfügbar und regelmässig aktualisiert), Bundesamt für Gesundheit und die Dienststelle für Gesundheitswesen.

Dr Christian Ambord Gilbert Briand

Kantonsarzt Dienstchef

Dienststelle für Gesundheitswesen Dienststelle für Personalmanagement

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